Hygienekonzept für die Seniorenarbeit ab dem 14.06.2021

Aktuelles | Allgemein

Grundlage sind die Coronaschutzverordnungen des Landes in ihrer aktuell gültigen Fassung (26.05.2021). Sie ist an 3 verschiedene Inzidenzstufen gekoppelt sind,

  • wobei die niedrigere Stufe möglich ist, wenn Inzidenzwert mindestens 5 aufeinanderfolgende Werktage unterschritten wurde
  • und die höhere Stufe wieder gilt, wenn die Inzidenzwerte an 3 aufeinanderfolgenden Werktagen überschritten wird.
Inzidenzstufe 1
7 Tages-Inzidenz << 35 
Was ist erlaubt?
im Freienmaximal 50 Personen Rückverfolgbarkeit – Abstand 1,50 m – ohne Test – ab 25 Personen mit Mundschutz
in geschlossenen Räumenmaximal 10 – 30 Personen – je nach RaumgrößeRückverfolgbarkeit – feste Plätze – 3 G´s
Inzidenzstufe 2
7-Tages-Inzidenz << 50
Was ist erlaubt?
im Freienmaximal 25 Personen ohne MundschutzRückverfolgbarkeit – 3 G´s – Abstand 1,5 m
in geschlossenen Räumenmaximal 10 Personen  – 3 G´sRückverfolgbarkeit – feste Plätze oder Abstand 1.50 m
Inzidenzstufe 3
7 Tages-Inzidenz << 100
keine Angebote

Es ist die Aufgabe der jeweiligen Gruppenleitung, dafür zu sorgen, dass die Gäste

  • die Vorgaben der Hygieneregeln (Masken – Händedesinfektion – Abstand)
  • und die 3 G´s  (Geimpfte – Genesene – Getestete) einhalten. Sie gelten als notwendige Zugangserlaubnis zu den Gruppentreffen in geschlossenen Räumen.
  • Als Mundschutz gelten FFP2-Masken oder OP-Masken.

Dokumentation:
Für jede Gruppe gibt es eine Namensliste, in die Genesene und 2 x Geimpfte einmalig und die Gäste mit einem Schnelltest jedes Mal eingetragen werden müssen.
Die Liste ist von der Gruppenleitung zu führen und 4 Wochen aufzubewahren.
Von jedem Besucher muss die Adresse + Telefonnummer notiert werden.

Geimpfteab 15 Tage nach der 2. Impfung
Genesenemit PCR-Test bestätigte Infektion (vor 28 Tagen bis zu 6 Monaten)
GetesteteSchnelltest ist 48 h gültig

Lüften:
In geschlossenen Räumen muss regelmäßig stoßförmig gelüftet werden – abhängig von der Personenzahl und Raumgröße mindestens alle 20-30 Minuten für 5-10 Minuten. Eine Kontrolle durch CO2-Messgerät ist empfehlenswert.

Hygiene:
Die Hände müssen gründlich gewaschen oder desinfiziert werden, wenn Räume der Evangelischen Kirchengemeinde in Kaarst betreten werden. Eine FFP2-Maske oder OP-Maske ist beim Betreten der Räume erforderlich.  Wenn man einen Sitzplatz eingenommen hat, dann darf die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden. Verlässt man den Sitzplatz, trägt man wieder die Mund-Nasen-Bedeckung.

Essen und Trinken:
Kaltgetränke und Kaffeeausschank an die Gäste ist durch eine Person mit Mundschutz oder eine Selbstbedienung möglich. Auf den Verzehr von Speisen in geschlossenen Räumen soll vorerst verzichtet werden.

Spiele:
Vor der Benutzung müssen die Hände desinfiziert werden. Nach der Benutzung dürfen sie 3 Tage nicht benutzt oder müssen desinfiziert werden.

Lachyoga:
Lachyoga ist bei einer Inzidenz << 35 erlaubt und soll möglichst im Freien stattfinden.
Voraussetzungen:  Abstand 2 m – 3 G´s

Seniorentanz + Sitzgymnastik:
Seniorentanz und Sitzgymnastik sind bei einer Inzidenz << 35 mit 20 Personen erlaubt. – Voraussetzung: 3 G´s

Bildungsangebote:
Sie sind ab einer Inzidenz << 50 möglich, wenn die 3 G´s erfüllt, feste Sitzplätze (Abstand 1,50 m) eingehalten und Mundschutz getragen werden.

Gebühren:
Kurs-/Gruppengebühren sollen nach Möglichkeit monatlich überwiesen werden.
Eine Barzahlung an die Gruppenleitung ist im beschrifteten und verschlossenen Briefumschlag möglich.

Ausschluss von Gästen:
Gruppenteilnehmer mit Zeichen eines Infektes der Atemwege oder des Magen-Darm-Traktes oder einer akuten Geruchs-/Geschmacksstörungen werden nicht zugelassen.

Mehr Information zu den aktuellen Angeboten finden Sie auf www.senioreninkaarst.de