Schutzkonzept

Das Schutzkonzept der Ev. Kirchengemeinde in Kaarst

Im Jahr 2020 beauftragte die Landeskirche alle Presbyterien eine/n Präventionsbeauftragte/n zu benennen. Deren Aufgabe sollte es sein, mit Hilfe einer AG und der Landeskirche ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt und Missbrauch Schutzbefohlener in der Gemeinde zu erstellen, bzw. vorhandene Konzepte zu überarbeiten und den angeforderten Standards anzupassen.

Im Mai 2022 wurde das Schutzkonzept für unsere Gemeinde dem Presbyterium vorgelegt und von diesem verabschiedet. Es beinhaltet einen Leitfaden zur Prävention und Intervention. Eine Schulung des Presbyteriums dazu fand bereits im September 2022 statt. Auch alle hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen sollen geschult werden. Darüber hinaus werden sie aufgefordert, eine Selbstverpflichtungserklärung ihres Handelns in der Evangelischen Kirchengemeinde in Kaarst zu unterzeichnen.

Mit der Ernennung eines Präventionsbeauftragten ist auch die Möglichkeit einer Anlaufstelle geschaffen worden, an welcher man anonym und neutral Hilfe und Unterstützung bei dem Verdacht oder bei tatsächlichen Fehlverhalten bekommen kann. Als Präventionsbeauftragte der Kirchengemeinde wurden

An diese können sie sich gerne bei Fragen werden.