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Rücktritte aus dem Presbyterium

Aktuelles

Abkündigungstext für Sonntag (4. Advent)

Liebe Gemeindeglieder der evangelischen Kirchengemeinde Kaarst, 

aufgrund des Rücktritts von 11 Mitgliedern des Presbyteriums aus dem Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde in Kaarst ist das Presbyterium nicht mehr beschlussfähig.

Das Kirchenorganisationsgesetz (KOG § 25) sieht für diesen Fall vor, dass der Kreissynodalvorstand (KSV) die dauernde Beschlussunfähigkeit des Presbyteriums feststellt und Bevollmächtigte für die Leitung der Gemeinde einsetzt. Er muss dabei die Kirchenleitung bitten, diese Beschlüsse zu bestätigen.

Der KSV hat in seiner Sitzung am 17.12.2025 die Beschlussunfähigkeit festgestellt und zur Sicherstellung der Handlungs- und Rechtsfähigkeit der Kirchengemeinde (nach KOG § 26.1b Kirchenorganisationsgesetz) Bevollmächtigte eingesetzt.

Zur 2. Januarwoche erwarte ich die Bestätigung dieser Beschlüsse durch die Kirchenleitung. Dann nehmen die Bevollmächtigten die Aufgaben und Befugnisse des Presbyteriums wahr. Bis zum Eingang der landeskirchlichen Bestätigung der Beschlüsse nehme ich als Superintendent bzw. mein Stellvertreter die Rechtsgeschäfte der Kirchengemeinde nach außen wahr.

Zu Bevollmächtigten wurden folgende Personen bestellt:

  • Frau Pfarrerin Annette Marianne Begemann (Vorsitzende)
  • Frau Anja Fust
  • Herr Rainer Geisel
  • Synodalassessor Pfarrer Ralf Laubert        

Alle Gottesdienste und Veranstaltungen der Gemeinde werden wie bisher geplant stattfinden. Das gilt auch für die Gemeindeversammlung am 25.01.2026, zu der ich hiermit schon einmal vorab einlade.

Ich wünsche Ihnen aller Unruhe zum Trotz, die durch diese Beschlüsse und Entscheidungen möglicherweise entsteht, ein gutes und gesegnetes Weihnachtsfest, sowie ein friedvolles und glückliches neues Jahr.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr

Dietrich Denker, Superintendent,

Mönchengladbach, den 18.12.2025